Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Fachanwalt

Unter einem Fachanwalt wird ein Anwalt verstanden, der sich in seiner Ausbildung und mit seiner Erfahrung – und damit auch in seinem Tätigkeitsfeld – auf einen bestimmten Bereich spezialisiert hat. Die Bezeichnung gilt als Beweis, dass der Fachanwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse besitzt. In Deutschland gibt es eine eigene Fachanwaltsordnung, die genau regelt, unter welchen Bedingungen man sich als solcher bezeichnen darf. Derzeit gibt es 23 verschiedene Bereiche, in denen man sich als Fachanwalt hervortun kann. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsrcht, Familienrecht, Sozialrecht und Insolvenzrecht. Aber auch spezifischere Gebiete wie das Agrarrecht, das Transport- und Speditionsrecht oder das Migrationsrecht können von einem Fachanwalt vertreten werden. Anwälte dürfen bis zu drei Fachspezialisierungen besitzen, müssen bei der Verleihung des Titels aber mindestens drei Jahre Berufserfahrung und vorhandene theoretische Kenntnisse aus dem Gebiet vorweisen können. In der Regel wird dies durch Prüfungen getan. Darüber hinaus müssen je nach Fachgebiet unterschiedlich viele bearbeitete Fälle als praktische Erfahrung vorgewiesen werden.

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