Als Existenzminimum bezeichnet man die Menge an finanziellen Mitteln, die man benötigt, um seinen Lebensunterhalt an Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Notfallversorgung zu decken. Das Existenzminimum ist pfändungsfrei und liegt (Stand: Juli 2015) bei 1.073,85 Euro pro Person und Monat. Das entspricht einem nationalen Durchschnittsstundenlohn von 10,80 Euro netto pro Stunde. Beträge, die dieses Monatseinkommen schmälern würden (Unterhalt, Pfändungen, etc.) sind unzulässig. Gelder dürfen nur bis zu dieser Grenze hin eingezogen werden. Kinder haben ein geringeres Existenzminimum. Entsprechend Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes ist Deutschland als Sozialstaat verpflichtet, den Menschen mit Sozialhilfe das Minimum an Versorgung zu gewährleisten. Entsprechend dieser Vorgabe werden zum Beispiel die Sätze für Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter regelmäßig neu an Hand der wirtschaftlichen Verhältnisse berechnet. Je teurer Wohnung, Nahrung und andere Lebensdinge werden, umso mehr steigen also auch das Existenzminimum und finanzielle Hilfen. Alkohol, Kraftstoffe, Kosten für Haustiere, Lotterie und ähnliche Dinge werden bei der Errechnung des Existenzminimums nicht berücksichtigt. Bildung, Freizeit und Kultur aber sehr wohl. Neben diesem soziokulturellen und schuldrechtlichen Existenzminimum gibt es noch das steuerrechtliche. Es regelt die Höhe des steuerfreien Grundfreibetrags, der derzeit bei 8.472 Euro im Jahr liegt.