Um Unterhaltsansprüche entsprechend des Einkommens korrekt berechnen zu können, ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle ein wichtiges Instrument. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt und regelmäßig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus vier Bereichen: Dem Kindesunterhalt, dem Unterhalt für Ehegatten, der Mangelfallberechnung und dem Unterhalt für Verwandte. Die Düsseldorfer Tabelle ist sehr komplex und berücksichtigt viele verschiedene Faktoren. So steigt der Unterhaltsanspruch mit dem Alter des Kindes. Kindergeld wird allerdings ebensosehr mit einberechnet, wie das Einkommen der Eltern. Je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist, umso höher sind auch seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Sinn und Zweck dieser Tabelle soll es sein, die Unterhaltsverpflichtungen im ganzen Land auf eine gerechte und überall gleiche Art zu berechnen. Mittlerweile wird die Düsseldorfer Tabelle noch durch die sogenannte Berliner Tabelle ergänzt, die noch zwei niedrigere Einkommensgruppen berücksichtigt.