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Fachbegriffe auf einen Blick.

Drittschuldner

Unter einem Drittschuldner versteht man die Person, die dem eigentlichen Schuldner ihrerseits Geld schuldet. Diese Abgrenzung dient vor allem der Übersichtlichkeit. Relevant werden kann der Status als Drittschuldner, wenn der eigentliche Schuldner seine Schuld dem Gläubiger gegenüber nicht begleichen kann. Der Gläubiger hat dann die Möglichkeit, an Stelle seines Schuldners beim Drittschuldner die Begleichung der dort offenen Verpflichtungen zu fordern. Ein typisches Beispiel für einen Drittschuldner ist der Arbeitgeber, wenn der Lohn seines Mitarbeiters gepfändet wird. Er zahlt den entsprechenden Betrag also direkt an den Gläubiger und ist damit auch ein Schuldner. Damit eine Forderung oder sogar die Pfändung beim Drittschuldner wirksam werden können, muss eine schriftliche Mitteilung darüber an ihn verschickt werden. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit, den Gläubiger mit einer Drittschuldnererklärung mitzuteilen, ob die Pfändung stattfinden kann oder nicht.

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