Die meisten Verträge haben die einmalige Erfüllung einer Leistung zum Inhalt. Das häufigste Beispiel dafür ist der Kauf und die sofortige Bezahlung von Gegenständen. Wenn sich solche oder andere Leistungen langfristig ergeben oder immer wiederholt werden, spricht man von einem Dauerschuldverhältnis. Typische Beispiele dafür sind der Mietvertrag oder der Arbeitsvertrag, aber auch Versicherungen und Darlehen. Darüber hinaus kommen noch Heimverträge und Lizenz- oder Nutzungsverträge hinzu. In der Regel leistet der Schuldner eine monatliche Zahlung. Die andere Partei stellt ihre Leistungen einmalig zur Verfügung (zum Beispiel beim Darlehen) oder permanent (Miete, Telefonanschluss o.ä.). Beide Parteien – Schuldner und Gläubiger – stimmen dem Dauerschuldverhältnis zu und können es unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen wieder auflösen. Mit wichtigen Gründen ist außerdem e ine fristlose Vertragskündigung möglich.