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Fachbegriffe auf einen Blick.

Beschlagnahme

Unter Beschlagnahme, umgangssprachlich auch Beschlagnahmung, wird die Sicherstellung von Gegenständen bezeichnet. Üblicherweise wird dieser Vorgang durch eine staatliche Stelle wie die Polizei gegen den Willen des Eigentümers durchgeführt. Im Zivilvollstreckungsrecht ist die Beschlagnahme von Gegenständen sinnvoll, wenn diese sonst vorenthalten oder illegal veräußert werden könnten. Man spricht hier auch von einer Gefahr der Verstrickung. Bewegliche Dinge, also Fahrzeuge, Fernseher oder Schmuck werden vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt oder gepfändet. Grundstücke und Immobilien können nur durch das Vollstreckungsgericht beschlagnahmt werden. Beschlagnahmte Dinge dürfen nur veräußert werden, wenn der Gläubiger dem zustimmt. Da sie in der Regel ein Pfandsiegel tragen und dem Käufer damit die Beschlagnahme erkennbar ist, können diese Gegenstände nicht gutgläubig erworben werden.

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