Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Beratungshilfe

Deutschland ist als Sozialstaat angelegt. Das bedeutet, dass auch bedürftige Bürger Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Krankenversicherung oder Rechtsberatung haben. Wer bedürftig ist, kann für solche Fälle eine Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für den Besuch beim Rechtsanwalt. Wer eine Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann, wird durch das Beratungshilfegesetz geregelt. Voraussetzung ist, dass man nicht in der Lage ist, die Kosten für den Rechtsanwalt selbst aufzubringen. Gleichzeitig darf es keine anderen, kostenlosen Rechtsberatungsmöglichkeiten vor Ort geben (beispielsweise die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsschutzversicherung). Rechtsanwälte, aber auch das Amtsgericht sind verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. In Frage kommen Rechtsbereiche wie Zivil- und Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Verfassungsrecht. Die Beratungshilfe wird beim Amtsgericht beantragt, der Besuch beim Rechtsanwalt ist dann kostenlos. Er kann lediglich eine Zusatzgebühr von 15,00 Euro erheben.

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