Bei der Beitreibung handelt es sich um einen anderen Begriff für die Zwangsvollstreckung. Diese ist möglich, wenn ein Gericht auf Grund von Schulden einen Vollstreckungstitel erlassen hat, der mit Hilfe staatlicher Behörden (Gerichtsvollzieher) vollzogen werden kann. Man unterscheidet hier zwischen der Einzelzwangsvollstreckung (Pfändung einzelner Vermögenswerte) und der Gesamtvollstreckung (Verwertung aller Wertgegenstände im Insolvenzverfahren). Damit eine Beitreibung erfolgen kann, muss der rechtsgültige Vollstreckungstitel dem Schuldner zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat dann verschiedene Möglichkeiten. Er kann Weertgegenstände pfänden und versteigern, um aus dem Erlös die offene Schuld zu begleichen. Wenn der Schuldner selbst Gläubiger ist – zum Beispiel, weil sein Lohn noch aussteht -, kann dieser Betrag auch direkt beim Dritten gepfändet werden. Die Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben sind klassische Beispiele dafür. Es gibt allerdings Freigrenzen zum Schutz des Schuldners, die nicht unterschritten werden dürfen. Unbewegliches Vermögen (Immobilien) wird zwangsversteigert. Steht der Vollstreckungstitel noch aus, besteht aber die Gefahr der Vermögensverschiebung, können auch ein Arrest oder eine Einstweilige Verfügung als Mittel der Beitreibung eingesetzt werden.