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Basiszinssatz

Zwar besitzen Banken gewisse Freiheiten darüber, wie sie ihre Zinsen gestalten. Damit Schulden sich aber nicht allein durch die Zinsen gleich erheblich verschlimmern, wird von der Deutschen Bundesbank regelmäßig ein neuer Basiszinssatz ausgegeben, nach dem Kreditinstitute, aber auch Unternehmen sich richten müssen. Wird ein Kredit überzogen oder eine Schuld nicht pünktlich gezahlt, wird dieser Zinssatz um bestimmte Prozentpunkte zu einem Verzugzinssatz ergänzt. Wie viele Punkte es sind, hängt von verschiedenen Punkten ab. In Verbrauchergeschäften wird der Basiszinssatz um 5 % erhöht, im Geschäft mit Unternehmen um 9 %. Grundpfandrechtgesicherte Verbraucherdarlehen erhalten zusätzlich zum Basiszinssatz 2,5 %. Damit kann nicht nur sichergestellt werden, dass die Verzugszinsen ins Unermessliche steigen; für den Schuldner sind auch die Kosten seines Verzugs besser kalkulierbar. Entsprechend des Kapitalmarktes wird der Basiszinssatz zwei Mal im Jahr – zum 1- Januar und zum 1. Juli – angepasst. Normalerweise handelt es sich um einen positiven Wert, wegen der noch immer anhaltenden Wirtschaftskrise liegt er derzeit aber im Minus. Bei einem Basiszinssatz + 5 % zahlt der Schuldner deshalb noch immer unter 5 % seiner Schulden als Strafzins.

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