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Fachbegriffe auf einen Blick.

Bankkonto

Seit 2015 hat jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf ein Bankkonto. Vorher war es Banken möglich, einen Kunden abzulehnen, wenn dieser eine zu schlechte Bonität oder kein Einkommen hatte. Auch ein fehlender fester Wohnsitz war ein häufiger Grund für eine Ablehnung. Damit auch Geringverdiener, Obdachlose und Flüchtlinge ihr Geld auf einem Konto verwalten und bargeldlos bezahlen können, gibt es jetzt also den Anspruch für jedermann. Allerdings ist Konto nicht gleich Konto. Klassische Geschäfts- und Privatgirokonten werden in Kombination mit einem möglichen Dispositionskredit („Dispo“) geführt. Die Höhe dieses jederzeit unanmeldbar nutzbaren Kredits liegt in der Regel zwischen 500 und 2.500 Euro und kann auf ausdrücklichen Wunsch auf etwa das Doppelte des monatlichen Einkommens erhöht werden. Da die Kosten für eine Dispokredit deutlich höher liegen als für einen Kleinkredit, sollte er allerdings nur in Notfällen in Anspruch genommen werden. Im Zweifelsfall ist es besser, sich einen Kleinkredit bei der Bank zu holen, statt das Bankkonto zu belasten. Wer das Konto regelmäßig über den Dispo hinaus überzieht, wer eine negative Bonität oder ein zu geringes Einkommen hat, kann auch ein Bankkonto ohne Dispo erhalten. Für volljährige Personen ist das Girokonto in der Regel kostenpflichtig. Wer die Kriterien für ein klassisches Bankkonto nicht erfüllt, hat Anspruch auf das sogenannte „Jedermann-Konto“. Allerdings kann die einzelne Bank die Einrichtung eines solchen Kontos ablehnen, wenn der Kunde Falschangaben macht, sein Konto für illegale Zwecke missbraucht oder sonstige Vereinbarungen nicht einhält.

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