Wenn der Gerichtsvollzieher Besitz pfändet, so sind bestimmte Dinge davon ausgeschlossen, weil sie für den persönlichen Gebrauch benötigt werden. Neben Kleidung gehören dazu zum Beispiel auch Küchengeräte oder Fernseher. Sind diese in einer besonders kostspieligen Variation vorhanden, kann der Gerichtsvollzieher aber eine sogenannte Austauschpfändung vornehmen. Er darf dann das teure Gerät einziehen und stellt dem Schuldner dafür ein gleichwertigeres, aber günstigeres Gerät zur Verfügung. So kann beispielsweise die Luxusuhr durch eine normale Armbanduhr ausgetauscht werden. Auch der mit allen technischen Raffinessen ausgestattete Kühlschrank kann durch ein einfacheres Modell ersetzt werden. Diese Gegenstände gehen dann in das Eigentum des Schuldners über. Die Austauschpfändung kann auch auf Kraftfahrzeuge ausgedehnt werden. Sind diese für die Fortführung der Erwerbstätigkeit wichtig, muss aber ein Fahrzeug mit gleicher Haltbarkeit und Lebensdauer zur Verfügung gestellt werden. Es ist also nicht rechtens, den neuen Jaguar durch einen VW Golf zu ersetzen, der seine besten Jahre bereits hinter sich hat. Um eine Austauschpfändung vorzunehmen, ist die Zustimmung des Vollstreckungsgerichts nötig. Der Gerichtsvollzieher kann diese Zustimmung aber vorwegnehmen und so schon vorläufig pfänden, wenn die Zustimmung generell zu erwarten ist.