Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist ein Instrument aus der Welt der Insolvenz. Man versteht darunter die Suche nach einem Kompromiß zwischen Schuldnern und Gläubigern, um das Verfahren dann ohne Restschulden abschließen zu können. Optimalerweise besitzt der Schuldner noch Geldreserven, die er bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch anbieten kann. Insbesondere Gläubiger am Ende der Forderungsliste sind häufig froh, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten. Wenn der Schuldner kein Vermögen mehr besitzt, können die Gläubiger nämlich auch gänzlich leer ausgehen. Lassen sich die offenen Forderungen nicht durch Barvermögen tilgen, besteht auch die Möglichkeit zur Erstellung eines individuellen Zahlungsplans. Bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch stehen alle Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel Ratenzahlungen, Stundung, Zinsverzicht und ähnliches. Darüber hinaus können in den neuen Zahlungsplan Anpassungsklauseln aufgenommen werden. Verändert sich die Lebenssituation durch einen neuen Beruf, Schwangerschaft oder Unterhaltspflichten, können die Zahlungen der Situation angepasst werden. Ein wichtiges Element des außergerichtlichen Einigungsversuchs sind allerdings der Verzicht auf Zwangsvollstreckung und ein Restschulderlass bei Erfüllung der vereinbarten Auflagen. Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.