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Fachbegriffe auf einen Blick.

Ausbuchung

Die Ausbuchung ist ein Begriff aus der Buchhaltung. Sie betrifft Posten, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr zum Unternehmenswert bzw. der Bilanz gehören sollen. Ausgebucht werden zum Beispiel Privatentnahmen oder abgeschriebene Anlagen, aber auch bezahlte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auch offene Forderungen, deren Begleichung nicht mehr zu erwarten ist, können auf diese Weise aus der Unternehmensbilanz entfernt werden. Sinn und Zweck der Ausbuchung ist, dass die Bilanz dann um einzelne passive Posten bereinigt ist, was vor allem die Bilanzierung erleichtert. Bei der Ausbuchung von Posten, die die Unternehmenseinnahmen betreffen, ist zu berücksichtigen, dass unter anderem auch die Vorsteuer korrigiert werden muss.

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