Ein Anwalt vertritt Bürger, Unternehmen oder auch den Staat in Rechtsstreitigkeiten. Der Beruf ist bereits seit der Antike bekannt. Damals konnte man – so wie heute zum Beispiel noch in den USA – zwar sich selbst vor Gericht vertreten. Man griff aber gerne auf die Hilfe von Fürsprechern zurück, die das Verfassen von Plädoyers in Rhetorikschulen gelernt hatten. Heute unterscheidet man Rechtsanwälte, die natürliche und juristische Personen vertreten sowie Staatsanwälte, die den Rechtsgeber – also den Staat – vertreten. Daneben gibt es auch noch den Patentanwalt im gewerblichen Rechtsschutz.Daneben gibt es noch eine ganze Reihe an Unterarten wie den Notar oder den Prozessbevollmächtigten. Wer in Deutschland Anwalt werden möchte, der muss dazu an einer Universität Jura studieren und das Erste Staatsexamen ablegen. Danach besteht noch die Möglichkeit einer Weiterbildung im Rechtsreferendariat, das mit dem Zweiten Staatsexamen abschließt. Es ist für die Arbeit an höheren Gerichten Voraussetzung. Ein Anwalt vertritt seine Mandanten in der Regel vor Gericht. Er kann aber auch Rechtsberatung bieten, Ansprüche außergerichtlich durchsetzen und seine Mandanten bei Behördengängen vertreten. Viele Anwälte spezialisieren sich wegen der Komplexität des deutschen Rechts auf einzelne Bereiche, zum Beispiel Immobilien-, Straf-, Vertrags- oder Arbeitsrecht.