Das Amtsgericht ist die niederste Form deutscher Gerichtsbarkeit und Eingangsinstanz für Klagen aller Art. Lediglich Kapitalverbrechen und andere Strafsachen von Bedeutung werden direkt vom Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelt. Das Amtsgericht kann einen Fall aber notfalls auch an eine höhere Stelle weiterreichen. Die meisten Städte verfügen über ein eigenes Amtsgericht, um den Bürgern eine gute Erreichbarkeit zu bieten. Darüber hinaus haben einige Städte wie Berlin und Hamburg mehrere Amtsgerichte. Ein Amtsgericht ist für Zivil- und Strafsachen zuständig. Zu den Zivilsachen gehören zum Beispiel Mahnverfahren, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Insolvenzverfahrung und Freiheitsentziehungssachen. Darüber hinaus führt dieses Gesicht Vereins- und Handelsregister, Grundbücher und ähnliches. Im Zusammenhang mit Strafsachen ist das Amtsgericht für alle Fälle zuständig, bei denen die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als vier Jahre ist und man nicht von einer Sicherheitsverwahrung oder einem Aufenthalt im psychiatrischen Krankenhaus ausgehen muss. Einfachere Fälle verhandelt ein Strafrichter alleine, bei Fällen mit höheren Strafen tritt das Schöffengericht zusammen.