Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Art von Vertrag, der wir im alltäglichen Leben überall begegnen. Ob Bäcker, Supermarkt, Friseur, Telefondienstleister oder Straßenbahn – nahezu jedes Unternehmen arbeitet heutzutage mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sollen Zeit sparen, wo das Erstellen, Besprechen und Unterschreiben eines Vertrags vom Aufwand her nicht im Verhältnis zum Wert des Vertragsgegenstandes steht. Die AGB werden allgemeingültig für das Unternehmen verfasst und müssen für den Kunden so ausgelegt oder aufgehängt werden, dass er sie einsehen kann. Bezahlt er seine Ware an der Kasse oder unterschreibt er seinen Dienstleistungsvertrag, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit als anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln eine ganze Reihe von Punkten, wie zum Beispiel das Zustandekommen des Vertrags, Kündigungs- und Rückgaberecht, Eintritt eines Leistungsanspruchs und so weiter. Viele Branchen haben ähnliche AGBs. Jedes Unternehmen ist allerdings verpflichtet, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Veröffentlichung gerichtlich kontrollieren zu lassen. Da von gesetzlichen Regelungen in gewissen Bereichen abgewichen werden darf, bestünde ohne die Kontrolle die Gefahr von sittenwidrigen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Vertragspartners (meist also des Kunden) gereichen. Es ist also zum Beispiel nicht erlaubt, gesetzliche Kündigungsfristen zu verkürzen oder das Rückgaberecht einzuschränken. Die AGB werden in der Regel auch eher dafür genutzt, diese Richtlinien zu Gunsten des Kunden noch weiter auszudehnen. Sie dürfen darüber hinaus keine unerwarteteten Bestandteile haben, mit denen der Kunde normalerweise nicht rechnen muss. Solche Klauseln sind dann unwirksam. Wird neben den AGB noch ein individueller Vertrag erstellt, dann gelten die darin enthaltenen Regelungen als vorrangig. Sprechen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von vier Wochen Kündigungsfrist, der Vertrag aber nur von drei, so gilt was im Vertrag steht.