Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind eine sehr häufig auftretende Form von Verträgen. Sie werden in vielen verschiedenen Bereichen unseres Lebens eingesetzt, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann für jedes einzelne Produkt gleich wirksam sind. Grundsätzlich können diese gerne auch als „Kleingedrucktes“ bezeichneten Verträge also auch im Arbeitsleben oder in Mietverträgen Anwendung finden. Ob es sich bei diesen Unterlagen um ein separates Blatt oder einen Aushang handelt, ob sie Teil des Vertrags sind, ob sie handschriftlich oder mit Maschine verfasst wurden, ist für die Gültigkeit der AGB egal. Sie müssen allerdings den „wesentlichen Erwartungen“ entsprechen und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenngleich das Recht den Rahmen für Vertragshandlungen vorschreibt, gibt es doch genug Spielraum für eigene Vereinbarungen. Da gleichzeitig gerade im täglichen Kundenverkehr nicht die Zeit vorhanden ist, mit jedem Kunden einen umfangreichen Vertrag durchzugehen und zu unterzeichnen, haben die Unternehmen die Möglichkeit, stattdessen ihre AGB zu verfassen. AGB sind dazu da, um zum Beispiel Vertragstypen zu regeln, die das Recht noch nicht vorsieht oder bestimmte Bestandteile des Rechts für den Kunden günstiger zu gestalten (zum Beispiel ein erweitertes Rückgaberecht). Da sich die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten leicht überschreiten lassen, müssen AGB vor ihrer Veröffentlichung gerichtlich geprüft werden. Sittenwidrige Klauseln werden hier außer Kraft gesetzt. Gegenüber Verbrauchern werden die AGB nur dann gültig, wenn sie darauf hingewiesen wurden und die Möglichkeit erhalten, diese einzusehen. Mit dem Kauf oder dem Abschluss des Vertrages erklären sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei AGB zwischen zwei Unternehmen reicht eine stillschweigende Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien. Bestimmte Klauseln im Vertrag können ähnliche Klauseln in den AGB unwirksam machen. Individuelle Vertragsabreden haben also Vorrang. Überraschende Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen man eigentlich nicht rechnen konnte, sind ungültig. Sind bestimmte Klauseln mehrdeutig, geht dies grundsätzlich zu Lasten des Verwenders und nicht des Kunden. Einige Branchen, zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungen, Speditionen, Bau und Reise, haben eigene AGB.