Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Abzweigung

Eine Abzweigung ist als Erweiterung der Anmeldung eines Patentes zu verstehen. Wurde ein Patent angemeldet, umfasst dieses in der Regel einen eng definierten Bereich an Kriterien, die das Patent ausmachen. Mit der Abzweigung lässt sich dieses Patent um bestimmte Bereiche erweitern. Man spricht hier auch von Gebrauchsmustern. In der Regel ist das Patent also schon älter und die Gebrauchsmusteranmeldung wird nachträglich eingereicht. Um eine Abzweigung vorzunehmen, muss zwingend schon vorher ein Patent für dieselbe Erfindung angemeldet worden sein. Ausschlaggebend ist hier die nationale Patentanmeldung nach deutschem Patentgesetz (alternativ auch eine europäische oder internationale mit Schutzerstreckung auf die Bundesrepublik Deutschland). Die Gebrauchsmusteranmeldung muss schriftlich und zusammen mit den Unterlagen des Musters eingereicht werden. Als Anmeldetag gilt stets der Anmeldetag des eigentlichen Patents. Nachdem die Abzweigungserklärung getätigt wurde, hat der Anmelder zwei Monate Zeit, um eine Abschrift seiner ursprünglichen Patentanmeldung einzureichen – gegenebenfalls in deutsche Sprache übersetzt. Wird diese Frist versäumt, wird die Abzweigung abgelehnt. Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass das Gebrauchsmuster nicht geschützt ist.

« Zurück