Die Absonderung ist ein wichtiges Hilfsmittel für Gläubiger eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person. Es handelt sich hierbei um ein Recht, das fest an einen bestimmten Besitz gebunden ist. Geht der Schuldner jetzt in die Insolvenz, steht dem Gläubiger der Erlös aus dem Verkauf dieses bestimmten Besitzstückes uneingeschränkt zu. Gäbe es keine Verknüpfung der Schuld an diesen Besitz, würde der Gläubiger so wie alle anderen behandelt und entsprechend der Größe und Dringlichkeit seiner Forderungen nur einen Anteil an der Insolvenzmasse erhalten. Am häufigsten tritt das Absonderungsrecht im Zusammenhang mit Finanzierungskrediten und Hypotheken auf. Ist eine Bank über das Grundbuch als wichtigster Gläubiger eingetragen, kann sie beim Insolvenzverwalter eine Absonderung der im Grundbuch vermerkten Immobilie verlangen. Diese wird dann separat veräußert. Der Erlös dieses Verkaufs fließt bis zur vollständigen Begleichung der offenen Schulden an den Gläubiger, lediglich Überschüsse gehen zurück in die Insolvenzmasse. Wird die Immobilie unter Wert verkauft, kann der Gläubiger die noch fehlenden Beträge über den herkömmlichen Weg beim Insolvenzverwalter als Forderung anmelden. Sinn und Zweck der Absonderung ist es, die teilweise hohen Forderungen eines Gläubigers vor dem Verlust durch Insolvenz zu schützen. Würde die Bank ganz normal am Insolvenzverfahren teilnehmen, würde sie möglicherweise nur einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Wer nachrangig als Gläubiger geführt wird, geht im schlimmsten Fall sogar leer aus.