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Fachbegriffe auf einen Blick.

Abänderungsklage

Mit einer Abänderungsklage kann sich ein Schuldner gegen einen Vollstreckungstitel wehren, der in einem Zivilprozess gegen ihn erwirkt wurde. In der Regel handelt es sich dabei um Unterhaltsfälle und ähnliches. Ist die Abänderungsklage erfolgreich, können die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger gesenkt werden. Dazu ist allerdings Voraussetzung, dass gewisse Grundlagen zur Berechnung der Unterhaltsschuld sich seit Urteilsfällung erheblich verändert haben. Eine Abänderungsklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Einkommen des Schuldners, der Unterhaltsbedarf des Gläubigers oder der Lebenshaltungsindex sich um mindestens 10 % verändert haben. Das wird zum Beispiel durch Jobverlust des Schuldners oder Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit des Gläubigers erreicht.

Abänderungsklagen sind deshalb ein wichtiges Rechtsmittel, weil Vollstreckungstitel immer auf Prognosen beruhen, die möglicherweise nicht eingehalten werden können. Dann müssen die Zahlungen dem tatsächlichen Stand angepasst werden. Die Änderungen in der Zahlungspflicht werden nicht rückwirkend gültig, sondern erst mit Einreichen der Klage.

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