Hier haben wir häufige Fragen für Sie zusammengestellt und falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns unverbindlich anzurufen.
Wir erarbeiten im ständigen Dialog mit unseren Mandanten eine Lösung,
die sich an den gegebenen Fakten orientiert.
Dies erfordert jedenfalls eine gewissenhafte Situationsanalyse, die nur in Zusammenarbeit mit den
Mandanten gelingen kann.
Nur durch Kenntnis der genauen Sachlage wird es uns möglich sein, das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.
Für die Schuldenregulierung ist das Zusammenwirken von rechtlichen Kenntnissen und kaufmännischem Gespür unerlässlich.
Ein Rechtsanwalt kann unter anderem beurteilen, welche Forderungen der Gläubiger berechtigt sind, Sie im Falle einer Pfändung beraten und vor allem auf Augenhöhe mit Ihren Gläubigern verhandeln. Auch wird ein Rechtsanwalt der jahrelang Schuldner vertreten hat, über spezielles Wissen und besondere Erfahrung verfügen, die weder dem Internet noch Ratgebern zu entnehmen sind. Vor allem ist ein Rechtsanwalt eine „geeignete Stelle“ im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO und daher berechtigt, Schuldnerberatungen durchzuführen und bis hin zur Privatinsolvenz beratend zu begleiten.
Welcher Vorteil kann durch die Beratung durch einen Rechtsanwalt entstehen:
Ein Rechtsanwalt ist eine „geeignete Stelle“ im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO und daher berechtigt, Schuldnerberatungen durchzuführen und bis hin zur Privatinsolvenz beratend zu begleiten.
Öffentliche Schuldnerberatungen sind ebenfalls „geeignete Stellen“ und berechtigt, Schuldner zu beraten. Dies ist für Sie allerdings oft mit langen Wartezeiten verbunden. Wegen der hohen Arbeitsbelastung verhandeln öffentliche Schuldenberatungen außerdem häufig nur zum Schein mit den Gläubigern und führen ihre Klienten dann in die Privatinsolvenz.
Rechtsanwälte unterliegen außerdem der Kontrolle der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. Dort können sich Interessierte vergewissern, ob es den „Anwalt aus dem Internet“ auch wirklich gibt.
Jederzeit bieten wir Ihnen nach Vereinbarung einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Kanzleiräumen an!
Sprechen Sie uns an!
In einem unverbindlichen Erstgespräch werden Ihre Fragen beantwortet und Ihr Fall ausführlich erörtert. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Entschuldung und Insolvenzvermeidung zu geben.
Sie benötigen dazu meist keine speziellen Unterlagen.
Die Vertragsunterlagen sind Grundlage für das der Kanzlei erteilte Mandat und enthalten alle wichtigen Informationen sowie das Leistungsspektrum im Rahmen einer erfolgreichen Schuldenregulierung. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Verträge und der Vollmachtserteilung beginnt Ihr Weg in die Schuldenfreiheit. Sollten Fragen Sie Fragen zu den Ihnen übersandten Unterlagen oder hinsichtlich des Ablaufs haben, rufen Sie uns bitte an,
Ein Rechtsanwalt kann und darf nicht kostenlos tätig werden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Höhe Ihrer Schuldsumme und orientiert sich am Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Uns ist die wirtschaftliche Drucksituation unserer Mandanten aber natürlich bewusst.
Die monatliche Regulierungsrate beinhaltet auch das anwaltliche Honorar. Ihnen entsteht dadurch keine wirtschaftliche Belastung über die vereinbarte Rate hinaus.Damit erreichen Sie die bestmögliche wirtschaftliche Entlastung. Weitere Fragen beantworten wir in einem Erstgespräch.
Die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann zwar im Einzelfall von vornherein die richtige Entscheidung sein. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern ist in vielen Fällen jedoch erfolgreich, weil auch der Gläubiger an dieser Regelung interessiert sein dürfte.
Insolvenz abwenden
Eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern hat für Sie auch den Vorteil, dass Ihre Schuldensituation ohne ein gerichtliches Verfahren sehr diskret gelöst werden kann. Eine anwaltliche Beratung lohnt sich in jedem Fall.
In vielen Fällen ist es durchaus aussichtsreicher als man selbst meint, eine Insolvenz abwenden zu können. Unsere kostenfreie Anfrage gibt Ihnen eine erste Einschätzung. Danach kann dann anhand weiterer Informationen gemeinsam mit dem Anwalt geklärt werden, welcher Weg für Sie der sinnvollste sein kann.
Es stimmt schon: öffentliche Schuldenberatungsstellen erfüllen die rechtlichen Anforderungen nach § 305 InsO um Sie zu entschulden.
Öffentliche Schuldnerberatungen haben aber sehr lange Wartezeiten bevor Sie überhaupt einen ersten Termin erhalten. In der Verhandlung mit Ihren Gläubigern neigen öffentliche Schuldenberatungen dann häufig dazu, nur pro forma mit Ihren Gläubigern zu verhandeln.
Wenn Sie eine Privatinsolvenz und das gerichtliche Verfahren mit seinen Nachteilen vermeiden wollen, sollten Sie sich diesen Schritt noch einmal gut überlegen und sich im Zweifel vorher anwaltlich beraten lassen.